Im Jahr 1997 erfolgte die Ausweisung des Gewerbegebietes „Alte Häge“. Hauptgrund für die schnelle Ausweisung des Gewerbegebiets war, dass man der damals in Großostheim niedergelassenen Firma Motex geeignetes Gelände anbieten wollte, um Arbeitsplätze im Ortsbereich zu erhalten. Die Firma wanderte kurze Zeit später nach Ostdeutschland ab. Bürgerproteste, insbesondere von Anwohnern aus dem Nordring bleiben erfolglos. In einer Bürgerversammlung sicherte man den Anwohnern zu, dass es keine Verbindungsstraße nach Schaafheim geben werde.

 

Am 30.09.1997 wurde der Bebauungsplan "Alte Häge" als Satzung beschlossen.

Bebauungspläne sind gemeindliche Satzungen, also Rechtsnormen. Sie werden in einem im BauGB im einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt, das unter anderem eine Beteiligung der Bürger vorsieht

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind für jedermann und, soweit
nichts anderes bestimmt ist, auch für die öffentlichen Planungsträger ver-
bindlich.

 

Informieren Sie sich über nebenstehende Links über die derzeit geltende und über zukünftige Planungen im Gewerbegebiets "Alte Häge" sowie über den Zugang zum Wald entlang der Landesgrenze

 

Die Oberste Baubehörde im bayerischen Staatsministerium des Inneren gibt regelmäßig die Broschüre „Planungshilfen für die Bauleitplanung" heraus. In diesen  Arbeitsblättern (Fassung 2010/2011, Seite 100) steht, dass bei der Änderung von Bauleitplänen darauf zu achten ist, dass die den Änderungen vorausgegangenen Planfassungen für den Bürger, den Gemeinderat, die Träger öffentlicher Belange und die Genehmigungs-/Aufsichtsbehörde im Vergleich zur Neufassung zweifelsfrei erkennbar bleiben müssen. 
 

Auf Seite 128 dieser Richtlinien ist nach zu lesen, dass sämtliche Beratungen und Beschlussfassungen, die zur Aufstellung von Bauleitplänen notwendig werden, grundsätzlich in öffentlicher Sitzung vorzunehmen sind

 
 
 

 

 

Weitere Informationen zum Thema Bebauungsplan finden Sie unter Wikipedia oder auf den entsprechenden Web-Seiten der bayerischen Staatsregierung